RICHTLINIE ZUR STRAFRECHTLICHEN COMPLIANCE UND ZUM RISIKOMANAGEMENT.
BERRIA hat ein Programm zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und zur Prävention von Straftaten (Corporate Compliance), im Folgenden das „Programm“, eingeführt. Die nachstehend erläuterte Richtlinie zur strafrechtlichen Compliance und zum Risikomanagement wurde am 19. Januar 2023 genehmigt:
VERPFLICHTUNGEN
- Alle sich aus dieser Richtlinie und dem Programm ergebenden Verpflichtungen einhalten.
- Sämtliche für BERRIA geltenden strafrechtlichen Vorschriften einhalten.
- Das Programm sowie die damit verbundenen Geschäftsprozesse kontinuierlich verbessern.
GELTUNGSBEREICH
Diese Richtlinie und das Programm gelten für BERRIA, ihr Leitungsorgan, die Geschäftsleitung, ihre Mitarbeiter und alle anderen verbundenen Parteien. Im Rahmen der Aufnahme jeder Art von Geschäftsbeziehung wird die Zustimmung zu dieser Richtlinie und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen vorgeschlagen.
ZIELE
- Die Null-Toleranz-Politik gegenüber der Begehung von Straftaten stärken.
- Ein Modell schaffen, das in der Lage ist, die wichtigsten strafrechtlichen Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu ihrer Prävention, Erkennung und Steuerung festzulegen.
- Das gesamte Personal der Organisation in dieses System einbeziehen.
- Der Gesellschaft gegenüber sicherstellen, dass BERRIA seine Aufsichts- und Kontrollpflichten bei der Ausübung seiner Tätigkeit erfüllt und geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten festlegt.
- Diese Ziele regelmäßig überprüfen.
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
- Von allen Mitgliedern von BERRIA wird die Einhaltung der strafrechtlichen Vorschriften, des Ethikkodex und aller übrigen internen Protokolle verlangt; die Begehung von Straftaten ist ausdrücklich verboten.
- BERRIA verpflichtet sich, sämtliche Verpflichtungen aus dieser Richtlinie sowie aus der Gesamtheit der Protokolle, Verfahren und Richtlinien einzuhalten, die Bestandteil des Corporate-Compliance-Programms sind.
- Die interessierten Parteien sind verpflichtet, über alle Tatsachen oder verdächtigen Verhaltensweisen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Risiken zu informieren. Die Vertraulichkeit und das Ausbleiben von Repressalien gegenüber dem Hinweisgeber werden über den dafür eingerichteten Kanal (Hinweisgeberkanal) gewährleistet.
- Es wird über die Existenz des Ausschusses für Compliance und Kriminalprävention informiert, der die Aufgaben des Compliance-Verantwortlichen wahrnimmt. Der Ausschuss für Compliance und Kriminalprävention ist vom Leitungsorgan unabhängig und fungiert als verantwortliche Stelle für die Steuerung, Umsetzung und Überprüfung der Einhaltung des Corporate-Compliance-Programms.
- Die Nichteinhaltung der sich aus dieser Richtlinie und dem Corporate-Compliance-Programm insgesamt ergebenden Verpflichtungen durch Mitglieder von BERRIA führt zur Anwendung der im Arbeitnehmerstatut und im jeweils geltenden Tarifvertrag vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen; bei Geschäftspartnern gelten die im jeweils anwendbaren spezifischen Verfahren vorgesehenen Maßnahmen.
DIE WICHTIGSTEN SÄULEN
- Eine Bewertung der strafrechtlichen Risiken im Rahmen der Ausübung unserer Tätigkeit, die sich in einer Richtlinie zum Risikomanagement (Norm 12) widerspiegelt und vier Ziele verfolgt:
- Das Risikomanagement in alle Tätigkeitsbereiche und Handlungsebenen integrieren.
- Dieses Risikomanagement durch das Leitungsorgan und die Geschäftsleitung führen.
- Die Befugnisse, Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen der für die Umsetzung dieses Risikomanagements zuständigen Organe klar definieren.
- Alle Parteien in die von BERRIA übernommene Verpflichtung einbeziehen und die für das Risikomanagement erforderlichen Ressourcen zuweisen.
- Ein Ethikkodex, der einen Verhaltensleitfaden für die Mitglieder von BERRIA festlegt.
- Ein Hinweisgeberkanal, der allen Mitgliedern und Geschäftspartnern von BERRIA zur Verfügung steht. Über diesen Kanal kann jeder Verstoß oder Verdacht auf einen Verstoß gegen die hierin festgelegten Verpflichtungen gemeldet werden. Die Vertraulichkeit und das Ausbleiben von Repressalien gegenüber jedem Hinweisgeber, der diesen Kanal nutzt, werden gewährleistet.
- Eine allgemeine Richtlinie für das interne Informationssystem von BERRIA [Allgemeine Richtlinie des internen Informationssystems von Berria Bike]
- Diese Richtlinie zur strafrechtlichen Compliance als Rahmendokument des Corporate-Compliance-Programms.
LÖSUNG VON KONFLIKTEN ZWISCHEN ZIELEN
Wenn ein Konflikt zwischen verschiedenen Zielen entsteht, analysieren das Leitungsorgan und die Geschäftsleitung den aufgetretenen Konflikt und schlagen Korrekturmaßnahmen zu seiner Behebung vor.